
Versicherungsschutz von Insolvenzverfahren innerhalb von 24 Stunden
Optimal geschützt:
- Insolvenzverwalter
- Sachwalter
- Gläubigerausschussmitgliedern
- Generalbevollmächtigte/ Sanierungsgeschäftsführer/
- CRO in Eigenverwaltung nach InsO
Der Anruf vom Gericht kommt ohne Vorlauf.
Mit der Bestellung stehen Sie im Verfahren und haften persönlich. Bevor Sie handlungsfähig sind, muss der Versicherungsschutz stehen. Und zwar in der Höhe, die zum konkreten Verfahren passt.
Als Versicherungsmakler holen wir für Sie Angebote von Allianz, AXA, ERGO, HDI und R+V ein und stellen sie vergleichbar gegenüber.
Sie beauftragen uns einmal. Wir übernehmen Ausschreibung, Vergleich und Dokumentation. Sie erhalten vorläufige Deckung ab Verfahrensbeginn. Sie sind innerhalb von 24 Stunden abgesichert und können Ihre Arbeit aufnehmen.
1. Bestellung
Das Gericht bestellt Sie zum (vorläufigen) Insolvenzverwalter.
2. Ihre Anfrage
Ein Anruf und den Beschluss per E-Mail. Mehr brauche wir nicht.
3. Ausschreibung
Wir fragen die Deckung direkt im Fachbereich der Versicherer an.
4. Drei Angebote
Eine Übersicht, mindestens drei Angebote – fertig aufbereitet für Ihre Akte mit einer Empfehlung zur Deckung.
5. Deckung
Sie entscheiden, wir setzen um. Vorläufige Deckung ab Verfahrensbeginn.
Ihre Absicherung. Und die des Unternehmens.
Ihre eigene Absicherung ist der Anfang. Im Verfahren selbst prüfen wir auf Wunsch die Versicherungsverträge des schuldnerischen Unternehmens: Welche Deckungen müssen zwingend fortgeführt werden? Welche sind entbehrlich und belasten die Masse unnötig? Im Schadenfall begleiten wir die Regulierung.
Jetzt anfragen!

Testimonial
André Rombach, LL.M, Rechtsanwalt,
Fachanwalt für Insolvenz- und Sanierungsrecht, berichtet über seine Zusammenarbeit mit Versicherungsmakler Robert Meinhold.